Notarielle Tätigkeit
Da Rechtsanwalt Peter Krause und Rechtsanwalt Dr. Alexander Krause zugleich zu Notaren bestellt sind, werden sie auch in notariellen Angelegenheiten gerne und umfassend für Sie tätig. Die notarielle Tätigkeit in unserem Hause besitzt eine ebenso langjährige Tradition wie die anwaltliche Tätigkeit. Der Notar ist allerdings nicht mit der Interessenvertretung, sondern mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften und der Beglaubigung von Unterschriften befasst. Dabei übt der Notar als Amtsträger eine hoheitliche Tätigkeit aus, die ihn – im Unterschied zu einem Rechtsanwalt – zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Ziel ist es stets, für sämtliche Beteiligte eine rechtssichere und ausgewogene Lösung herbeizuführen.
Immobilienrecht
z.B. Entwurf, Beurkundung und Durchführung von Grundstückskaufverträgen und Grundstücksübertragungen auch in Form von Hofübergaben, Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden
Erbrecht
z.B. Entwurf sowie Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträge
Familienrecht
z.B. Entwurf sowie Beurkundung von Eheverträgen und Adoptionsanträgen
Gesellschaftsrecht
z.B. Entwurf sowie Beurkundung von Gesellschaftsverträgen besonders im GmbH-Recht, Abtretung von GmbH-Anteilen, Satzungsänderungen, Umwandlungen von Gesellschaften und Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
Vorsorgerecht
z.B. Entwurf sowie Beurkundung im Bereich von Vorsorgeverfügungen wie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen