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Tücken des (unsauberen) Aufhebungsvertrags

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag erreichen. Letzterer hat - unabhängig von der Perspektive - den Vorteil, dass er im Grundsatz weniger Vorgaben unterliegt, sodass etwa das konkrete Beendigungsdatum frei verhandelbar und nicht - wie im Rahmen der ordentlichen Kündigung - an eine Frist gebunden ist. Dies kann durchaus nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein. Generell gibt es an einer transparent kommunizierten und fachmännisch ausgearbeiteten - einvernehmlichen - Trennung im Regelfall nichts auszusetzen.

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Klagefrist der Kündigungsschutzklage und Schutz von beeinträchtigten Menschen

Nicht selten kommt es vor, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer völlig "den Boden unter den Füßen wegzieht". Folge daraus kann sein, dass der Arbeitnehmer alles stehen und liegen lässt und erstmal "den Kopf in den Sand steckt". Gerade im Arbeitsrecht ist dieses Verhalten aufgrund der Existenz des § 4 KSchG oftmals fatal.

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Diesel-Abgasskandal – Krause + Partner hat erste Verfahren gegen Mercedes-Hersteller Daimler anhängig gemacht

Mittlerweile hat sich der VW-Abgasskandal zu einem Diesel-Abgasskandal ausgeweitet, in den offenbar auch der Mercedes-Hersteller Daimler verwickelt ist.

Mehrere Medien berichteten jüngst, dass weitere 60.000 Mercedes-Fahrzeuge in das Visier des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) geraten sind, das – ähnlich wie bei VW – von einer manipulierten Motorsteuersoftware ausgehen soll, die den Kühlmittelkreislauf auf dem Prüfstand künstlich kälter hält und deshalb dort deutlich geringere Stickoxidwerte bewirkt als im regulären Straßenverkehr, wo der gesetzliche Grenzwert häufig überschritten wird.

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