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Agrar-/ Landwirtschaftsrecht

Das Agrarrecht umfasst insbesondere das Recht der Landwirtschaft, für das wiederum die in Norddeutschland geltende Höfeordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht hervorgehobene Bedeutung besitzt. Wir beraten und vertreten Sie allerdings nicht nur in diesem Bereich kompetent, sondern unterstützen Sie ebenso bei Fragen zu landwirtschaftlichen Verträgen (z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen), zum Landpachtrecht sowie zum Grundstücksverkehrsgesetz.

Höfeordnung

als landwirtschaftliches Sondererbrecht

Hofübergabe

an die nächste Generation oder Dritte

landwirtschaftliches Vertragsrecht

z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen

Landpachtrecht

insb. Pachtzinsansprüche, Kündigungsrecht, Verwendungsersatz und allgemeine Vertragsauslegung

Grundstücksverkehrsgesetz

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt

Betriebsurlaub!

Wir gönnen uns eine kleine Auszeit, weshalb unsere Kanzlei vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 – jeweils einschließlich – geschlossen ist.

Ab Montag, den 06.01.2025, sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen gesunden Start in das neue Jahr!